Um das Verhalten des Beschuldigten 2 als Gesellschafter der P.________ (GmbH) nachzeichnen zu können, werden kurz die einschlägigen zivilrechtlichen Bestimmungen rekapituliert. Art. 782 Abs. 2 OR bestimmt, dass das Stammkapital einer GmbH in keinem Fall unter den Minimalbetrag von CHF 20‘000.00 herabgesetzt werden darf. Das Rückerstattungsverbot gemäss Art. 793 Abs. 2 OR verbietet zudem jede Rückleistung von Einlagen. Die Vorschrift dient dem Schutz des Kapitals; ein Verstoss gegen das Rückerstattungsverbot führt zur Nichtigkeit der Transaktion und lässt die Liberierungspflicht nach Art. 793 Abs. 1 OR wieder aufleben (BSK OR-KELLER/JEGHER/VASELLA, N 4 f. zu Art.