__ (GmbH) einbezahlte Stammkapital von CHF 20‘000.00 bereits nach nur sechs Tagen von deren Konto auf sein Privatkonto transferiert und er habe sämtliche in die Firma geflossenen Gelder abdisponiert und für private Zwecke verwendet. Dadurch habe er die handelsrechtlichen Vorschriften über das Stammkapital einer GmbH und seine Treue- und Sorgfaltspflichten als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der P.________ (GmbH) verletzt, bzw. vorsätzlich eine Schädigung der P.________ (GmbH) herbeigeführt und diese schliesslich in Konkurs fallen lassen (vgl. pag. 4293/9 f.). Um das Verhalten des Beschuldigten 2 als Gesellschafter der P.__