(Firma) verbraucht wurde, vollumfänglich an (vgl. pag. 5155, S. 97 Urteilsbegründung). Darüber hinaus wird dem Beschuldigten 2 mit Ziff. I.C.4. der Anklageschrift vom 9. Juni 2016 zum Vorwurf gemacht, er habe nicht nur die vom Strafkläger überwiesenen CHF 56‘000.00 treuwidrig verwendet, sondern auch das in die P.________ (GmbH) einbezahlte Stammkapital von CHF 20‘000.00 bereits nach nur sechs Tagen von deren Konto auf sein Privatkonto transferiert und er habe sämtliche in die Firma geflossenen Gelder abdisponiert und für private Zwecke verwendet.