(GmbH) ab, gleichzeitig investierte er gemäss dem wahren Willen der Vertragsparteien in die Gesellschaft zwecks Gründung eines gemeinsamen Modelabels. Insgesamt verpflichtete sich der Strafkläger zur Zahlung von CHF 100‘000.00, wobei CHF 60‘000.00 sofort (bzw. jedenfalls bis am 15. November 2012) zu bezahlen waren und CHF 40‘000.00 als Darlehen per 30. Juni 2013 rückzahlbar waren (vgl. pag. 1164 ff. sowie den Darlehensvertrag auf pag.