48 Stammanteilen an den Strafkläger am 2. November 2012 (vgl. den Abtretungsvertrag vom 2. November 2012, pag. 1162) alleiniger Gesellschafter (pag. 1135) und bis zuletzt, d.h. bis zur Konkurseröffnung am 17. September 2014, Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsberechtigung der P.________ (GmbH) (pag. 1135) war. Unbestritten ist weiter, dass der Beschuldigte 2 am 31. Mai 2012 zusammen mit seiner Ehefrau die AL.________ (GmbH) gründete, welche einen identischen Zweck hatte (vgl. pag. 1172 ff.). 12.1.3. Bestrittener Sachverhalt