): «Herr M.________ hat keinen Schlüssel ausgehändigt resp. das war ein einziges Mal gewesen und zwar ganz am Anfang und ich musste ihn sofort wieder zurückbringen.» Demgegenüber sind die Angaben von M.________, auch was den weiteren Verlauf des 1. Mai 2012 anbelangt, bereits in sich stimmig und stehen überdies im Einklang mit den Erkenntnissen aus der Telefonüberwachung. Demnach kam es am 1. Mai 2012 um 16.11 Uhr zu einem weiteren Kontakt zwischen dem Beschuldigten 2 und M.________, wobei das Telefonat 55 Sekunden dauerte (vgl. pag. 698 sowie die konstanten Angaben von M.________ [pag. 318 Z. 76 ff.