_ habe ihm einen Schlüssel geben wollen, er selber habe jedoch keinen gewollte (vgl. pag. 4846: «Er wollte mir immer einen geben, aber ich wollte dies nicht.»), nur um kurze Zeit später in derselben Einvernahme wieder zu Protokoll zu geben, M.________ habe ihm keinen Schlüssel aushändigen wollen (pag. 4849 Z. 37). Auf explizite Nachfrage schliesslich, ob er selber keinen Schlüssel gewollt habe oder ob M.________ ihm keinen Schlüssel habe aushändigen wollen, antwortete der Beschuldigte 2 sodann wie folgt mit einer dritten Version (pag. 4851 Z. 10 ff.): «Herr M.________ hat keinen Schlüssel ausgehändigt resp.