__ am 1. Mai 2012 unbestrittenermassen erstmals um 12.36 Uhr und teilte diesem mit, er müsse am Nachmittag/Abend noch ins Lager (vgl. pag. 698 sowie die gleichbleibenden und mit der Auswertung der Telefonkontrolle übereinstimmenden, mithin objektivierten Angaben von M.________ [pag. 318 Z. 87, pag. 324 Z. 37 f., pag. 343 Z. 253 f.]). Da M.________ noch Termine hatte, stellte er die Türfalle schräg, um dem Beschuldigten 2 auf diese Weise auch während seiner Abwesenheit den Zugang zum Lager zu ermöglichen (pag. 318, Z. 88, pag. 324 Z. 39 ff., pag. 343 Z. 252 ff.).