Einige Forderungen mussten dringend bezahlt werden, der Beschuldigte 2 war an allen Fronten gefordert und geriet zunehmend unter Druck. Die schlechte finanzielle Lage des Beschuldigten 2 ist selbstredend nicht automatisch ein Beweis für dessen Verwicklung in den Brandvorfall vom 1. Mai 2012. Ein starkes Indiz dafür stellt sie aber allemal dar und dass eine bis aufs Äusserste angespannte finanzielle Situation mit hoher Verschuldung und ständigen Liquiditätsengpässen durchaus ein plausibles Motiv für eine Brandstiftung mit anschliessendem Versicherungsbetrug darstellt, ist evident. Im vorliegenden Fall umso mehr, als kurz vor dem Brandereignis eine entsprechend hohe Versicherungs-