rinstanzlichen Verhandlung, pag. 5451), nicht beweist, dass es dem Beschuldigten 2 und seiner Familie finanziell gut ging. Vielmehr ist dies lediglich Beweis dafür, dass die Familie C.________ sich trotz der hohen Schulden weiterhin einen aufwendigen Lebensstandard gönnte, welcher angesichts der finanziellen Möglichkeiten nicht (mehr) gerechtfertigt war. Aufgrund der vorangehenden Erwägungen ist für die Kammer erstellt, dass die finanzielle Lage des Beschuldigten 2 im April bzw. anfangs Mai 2012 alles andere als gut war. Einige Forderungen mussten dringend bezahlt werden, der Beschuldigte 2 war an allen Fronten gefordert und geriet zunehmend unter Druck.