Ernst seiner finanziellen Lage bewusst war, zeigt im Übrigen auch darin, dass er im Aberkennungsprozess den Beschuldigten 1 als Zeugen nannte (was zu einer Verurteilung des Zeugen wegen falschen Zeugnisses und zu einem Schuldspruch gegen den Beschuldigten 2 wegen Anstiftung zu falschem Zeugnis führte, vgl. dazu die Erwägungen unter II.13. Anstiftung zu falschem Zeugnis und III.18. Anstiftung zu falschem Zeugnis hiernach). Damit ist erstellt, dass der Beschuldigte 2 anfangs des Jahres 2012 auch erkannte, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr gerecht werden konnte, es für ihn mithin subjektiv so aussah, als befinde er