Als Aberkennungskläger war der Beschuldigte 2 im Zugzwang; er musste aktiv etwas unternehmen, um die Durchsetzung der Forderung seiner Mutter noch abwenden zu können. Zu einem Zeitpunkt, in welchem er bereits vor einem wachsenden Schuldenberg stand und nachgewiesenermassen Mühe hatte, die laufenden monatlichen Ausgaben der Familie C.________ zu bezahlen, musste er befürchten, zeitnah einer weiteren grossen finanziellen Verpflichtung nachkommen zu müssen.