Die Termine bei der Notarin fanden am 10. Mai 2012 und am 31. Mai 2012 statt (pag. 1133 ff. und pag. 1179 ff.), während die Idee zur Gründung in den Monaten davor entstanden sein muss. Offensichtlich erhoffte sich der Beschuldigte 2, mit den beiden GmbHs eine neue Einkommensquelle schaffen zu können. Immerhin bezahlte der Strafkläger in der Folge dann auch bis Ende Oktober 2012 total CHF 56‘000.00 auf das Konto der P.________ (GmbH) ein (vgl. dazu die Ausführungen unter II.12.2. Beweiswürdigung hiernach). Weiter stand der Beschuldigte 2 anfangs Jahr 2012 auch im Zusammenhang mit dem Zivilverfahren gegen seine Mutter, AU.