1172, pag. 1201). Dies vor allem angesichts der Tatsache, dass das ursprünglich von der Pensionskasse ausbezahlte Guthaben in der Höhe von CHF 78‘800.00 eigentlich für die Gründung beider Gesellschaften ausgereicht hätte. Offensichtlich benötigten der Beschuldigte 2 und seine Frau die Pensionskassengelder jedoch auch für die Bezahlung dringender Schulden und der Verdacht drängt sich auf, dass der vollständige Bezug einzig zu diesem Zweck gemacht wurde. Auffallend ist ausserdem bereits der Umstand an sich, dass die beiden GmbHs just im Mai 2012 gegründet wurden. Die Termine bei der Notarin fanden am 10. Mai 2012 und am 31. Mai 2012 statt (pag.