40 Mai 2012 ein Pensionskassenvorbezug von R.________ erforderlich war, wurde bereits aufgezeigt (vgl. die entsprechenden Ausführungen hiervor; vgl. dazu auch die explizite Bestätigung durch den Beschuldigten 2, pag. 4870 Z. 10 ff.). Und auch die Gründung der AL.________ (GmbH) Ende Mai 2012 bzw. die Tatsache, dass diese mit Uhren und Damenschmuck als Sacheinlage liberiert werden musste, deutet darauf hin, dass die Familie C.________ finanziell nicht flüssig war (vgl. pag. 1172, pag. 1201).