Dass es in finanzieller Hinsicht bereits seit einiger Zeit vor dem Brand vom 1. Mai 2012 um den Beschuldigten 2 nicht zum Besten bestellt war, zeigt auch, dass bereits im Jahr 2010 über die Firma AQ.________ (GmbH) des Beschuldigten 2 der Konkurs eröffnet wurde und das Konkursverfahren am 21. September 2010 mangels Aktiven geschlossen werden musste (vgl. dazu die korrekten vorinstanzlichen Erwägungen auf pag. 5094, S. 36 Urteilsbegründung). Dass für die Gründung bzw. die Liberierung der Stammanteile der P.________ (GmbH) im