Nachdem ab dem Konto der AD.________ (Firma) am 31. Mai 2012 schliesslich ein weiteres Mal Kreditkartenschulden in der Höhe von CHF 13‘000.00 bezahlt worden waren, war der Pensionskassenvorbezug von R.________ Ende Mai 2012 praktisch aufgebraucht (vgl. pag. 1216, wonach der Schlusssaldo nur noch rund CHF 7‘000.00 betrug). Dieses Beispiel verdeutlicht, dass der Beschuldigte 2 und seine Ehefrau in der Zeit kurz vor dem Brandereignis nicht über ausreichend flüssige Mittel verfügten, um die laufenden Ausgaben, insbesondere Versicherungsprämien und Forderungen von Kreditkarteninstituten und der Steuerbehörden, zu begleichen.