Gleichentags wurde der Betrag von CHF 20‘000.00 zu Gunsten der P.________ (GmbH) ab dem Konto des Beschuldigten 2 wiederum über einen telefonischen Vergütungsauftrag abgebucht (pag. 2321) und am 25. Mai 2012 auf dem Konto der P.________ (GmbH) gutgeschrieben (vgl. dazu pag. 1220). Am 31. Mai 2012 schliesslich wurde das Geld wieder auf das Konto der AD.________ (Firma) rücküberwiesen (vgl. für den Vergütungsauftrag den Auszug des Kontos der P.________ (GmbH), pag. 1220 sowie für die entsprechende Gutschrift den Auszug des Kontos der AD.________ (Firma), pag. 1216). Damit floss das Geld aus dem Pensionskassenvorbezug in eineinhalb Monaten über vier Konti. Nachdem ab dem Konto der AD.