38 Zivilklägerin 2 ein (vgl. pag. 3561; worauf der Beschuldigte 2 gleichentags die Deckungszusage erhielt). Weiter erfolgten am 19. April 2012 – ebenfalls bloss drei Tage nach dem Eingang des BVG-Guthabens von R.________ auf dem Konto der AD.________ (Firma) – eine Überweisung von CHF 3‘000.00 auf das Privatkonto des Beschuldigten 2 sowie mehrere Zahlungen an verschiedene Begünstigte (insbesondere an Automobilhersteller, Banken, die Finanzverwaltung des Kantons Bern sowie Kreditkarteninstitute) im Gesamtbetrag von CHF 26‘843.45 (pag.