Würde man diese Kosten jedoch vorliegend als geschäftlichen Aufwand berücksichtigen (womit sich die monatlichen privaten Auslagen des Beschuldigten 2 im selben Umfang verringern würden), würde im gleichen Umfang auch der Gewinn, welchen der Beschuldigte 2 monatlich mit seinen Auftritten als DJ erzielte, geschmälert, was wiederum entsprechende Auswirkungen auf das der Familie C.________ monatlich zur Verfügung stehende Einkommen hätte bzw. bei den diesbezüglichen Ausführungen hiervor zu berücksichtigen gewesen wäre – es handelt sich mit anderen Worten um ein Nullsummenspiel.