__ für das Jahr 2011 tatsächlich ausgewiesen, dass der Beschuldigte 2 Kosten für Autos und Telefon bzw. Internet in Abzug brachte (vgl. pag. 475 f.). Würde man diese Kosten jedoch vorliegend als geschäftlichen Aufwand berücksichtigen (womit sich die monatlichen privaten Auslagen des Beschuldigten 2 im selben Umfang verringern würden), würde im gleichen Umfang auch der Gewinn, welchen der Beschuldigte 2 monatlich mit seinen Auftritten als DJ erzielte, geschmälert, was wiederum entsprechende Auswirkungen auf das der Familie C.__