37 chentags im Umfang von CHF 20‘000.00 zum Ausgleich des Minussaldos des Kreditkartenkontos verwendet wurde (vgl. pag. 3413). Schliesslich hat die Vorinstanz die monatlichen Ausgaben der Familie C.________ korrekt berechnet, diese beliefen sich im Frühjahr 2012 auf knapp CHF 24‘500 (vgl. dazu pag. 5096 f., S. 38 f. Urteilsbegründung sowie die dort zitierten Aktenfundstellen).