36 digten 2 bei der AJ.________ (Bank) (pag. 3474) belegt einzig, dass die AI.________ (GmbH) dem Beschuldigten einen Betrag in der Höhe von CHF 25‘000.00 überwies und dass dieser am 11. Juni 2013 dem Konto des Beschuldigten 2 gutgeschrieben wurde, wobei es sich um die Vorschusszahlung gehandelt haben muss, welche die AI.________ (GmbH) dem Beschuldigten 2 gemäss E-Mail vom 2. Juli 2018 am 4. Juni 2013 gewährte (pag.