an den Beschuldigten 2 vom 2. Juli 2018 gerade, dass die gesamten, dem Beschuldigten 2 zustehenden Urheberrechtsentschädigungen bis zum 7. November 2013 – mithin bis eineinhalb Jahre nach dem Brandereignis – zufolge einer Generalzession durch die AH.________ (Genossenschaft) an die AI.________ (GmbH) und nicht an den Beschuldigten 2 ausbezahlt wurden (pag. 5477; vgl. dazu auch pag. 562). Der von Rechtsanwältin D.________ erwähnte Kontoauszug des Privatkontos des Beschul-