Dies geht aus den von AG.________ eingereichten Abrechnungen hervor (vgl. pag. pag. 2938, pag. 2940, pag. 2942, pag. 2946 und pag. 2947) und stimmt im Übrigen auch mit den eigenen Angaben des Beschuldigten 2 überein, wonach die Einnahmen aus Auftritten durch sein Management an ihn ausbezahlt worden seien (vgl. pag. 4852 Z. 11 ff.). Es fehlen in den Auszügen der