__ Mitte April 2012 sogar das Pensionskassenguthaben von R.________ vorbeziehen, um offene Forderungen – unter anderem gerade diejenigen der Kreditkarteninstitute – begleichen zu können (vgl. dazu die entsprechenden Ausführungen hiernach). In einem ersten Zwischenfazit hält die Kammer somit fest, dass per Ende April 2012 den liquiden finanziellen Mitteln der Ehegatten C.________ in der Höhe von rund CHF 68‘000.00, Schulden von rund CHF 170‘000.00 gegenüberstanden.