11.2.3.6. Finanzielle Situation der Familie C.________ und Motivlage Dass sich die finanzielle Situation des Beschuldigten 2 im Gegensatz zu derjenigen von M.________ und derjenigen der W.________ (GmbH) zum Tatzeitpunkt bzw. in den Monaten davor alles andere als gut präsentierte, hat die Vorinstanz in ihren Erwägungen umfassend dargestellt (vgl. pag. 5094 ff., S. 36 ff. Urteilsbegründung), die Kammer kann sich der vorinstanzlichen Schlussfolgerung mit den nachfolgend aufgezeigten Abweichungen in der Begründung anschliessen.