Aus diesen Umständen geht entgegen den Ausführungen der Verteidigung zumindest hervor, dass es dem Beschuldigten 2 im Frühjahr 2012 offenbar plötzlich sehr wichtig war, die bereits seit dem Jahr 2010 ausstehenden Versicherungsprämien zu bezahlen, um fortan eine Versicherungsdeckung zu haben. Weshalb dem Beschuldigten 2 die Deckung plötzlich derart wichtig war, nachdem er die Prämien jahrelang nicht bezahlt hatte, konnte er denn auch nicht nachvollziehbar erklären; in der erstinstanzlichen Verhandlung führte er in diesem Zusammenhang lediglich aus, sein Versicherungsberater habe ihm nahe gelegt, die Schallplatten an der U.___