(Firma) – und nota bene mit Geld aus dem Pensionskassenbezug von R.________ – die Prämie für das Jahr 2012 in der Höhe von CHF 882.80 an die Zivilklägerin 2 überwiesen (vgl. pag. 1213; vgl. dazu auch die entsprechenden Ausführungen hiernach). Am 23. April 2012 ging die entsprechende Zahlung bei der Zivilklägerin 2 ein (pag. 3561; vgl. für die Prämienhöhe auch pag. 3571), worauf gleichentags die maschinell ausgefertigte Deckungszusage erfolgte und das Mahnverfahren eingestellt wurde (pag. 3522 und pag. 3561). Am 1. Mai 2012 erkundigte sich der Beschuldigte gemäss Aktennotiz nochmals beim Kundenberater, ob die Deckung gegeben sei, was ihm dieser bestätigte (pag. 623 bzw. pag.