3522) geht hervor, dass der Beschuldigte zu wissen wünschte, ob die neuversicherten Schallplatten nun gedeckt seien, worauf er die Antwort erhalten habe, dass keine Deckung gegeben sei, solange die offenen Prämien nicht bezahlt seien. Dass es sich bei der am 28. März 2012 bezahlten Prämie (pag. 3522) um die ausstehende Prämie in der Höhe von CHF 881.30 für das Jahr 2011 handeln muss, geht aus der von der Zivilklägerin 2 eingereichten Übersicht zum Zahlungs-Stand und zum Mahnverfahren hervor (vgl.