Aus der von der Zivilklägerin 2 eingereichten, von H.________ (Leiter der Abteilung Bekämpfung Versicherungsmissbrauch) verfassten Aktennotiz vom 25. September 2012 (vgl. pag. 623 f. bzw. pag. 3522 f.) sowie den weiteren, bei der Zivilklägerin 2 edierten Unterlagen (pag. 3524 ff.), geht sodann ein Ablauf hervor, welcher aufhorchen lässt und den Beschuldigten 2 zusätzlich belastet: Zunächst ist aus dem Dokument «Informationen zur Police-Nr. ________», datierend vom 27. September 2012 (pag.