28 Sodann gibt es entgegen der seitens der Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung erwähnten Vermutung (vgl. pag. 5452) auch keinerlei Hinweise darauf, dass der Beschuldigte 1 sich von M.________ hätte motivieren lassen, den Brand zu legen. Es stellt sich ohnehin die Frage, weshalb der Beschuldigte 1 seinem Arbeitgeber und Freund, dem Beschuldigten 2, hätte schaden sollen. Der Beschuldigte 2 konnte diese Frage in der oberinstanzlichen Verhandlung auch auf mehrfache Nachfrage hin nicht nachvollziehbar beantworten (vgl. pag. 5447 Z. 5 ff., Z. 12 ff., Z. 18 ff., Z. 23 ff., Z. 28 ff., Z. 34 ff.