27 von M.________ als auch diejenigen der W.________ (GmbH) im fraglichen Zeitraum gut waren (vgl. pag. 1593 ff.; vgl. auch die durch M.________ eingereichte Vermögensübersicht auf pag. 335). Insbesondere wiesen in der Zeit von Januar 2010 bis Ende Mai 2012 weder M.________ privat noch die Firma W.________ (GmbH) Betreibungen oder Verlustscheine aus (vgl. dazu die Betreibungsregisterauszüge vom 24. Mai 2012, pag. 3909 und pag. 3911). Mit anderen Worten war auch kein Bedarf an sofortigen flüssigen Mitteln vorhanden, was ein allfälliges Motiv von M.________ hätte darstellen können.