_, dem Inhaber der W.________ (GmbH): Der Beschuldigte 1 war im und ab dem Zeitpunkt des Brandes vom 1. Mai 2012 Angestellter des Beschuldigten 2. Demgegenüber kannten sich M.________ und der Beschuldigte 1 gemäss den glaubhaften Angaben von M.________ nur flüchtig und auch das erst seit der «Züglete» der Schallplatten des Beschuldigten 2 ins Lager an der U.________ (Adresse), bzw. über den Beschuldigten 2 (vgl. pag. 325 Z. 112 ff., pag. 326 Z. 123 ff., Z. 130 f. und Z. 133 ff.: «Diese Person habe ich bereits gesehen. Herr C.________ kam einmal mit diesem Herrn zum Lager. Dies war ca. 2 Wochen vor dem Brandfall. Ansonsten habe ich diese Person nie gesehen.»;