(Ort) wurden zwar mehrere natürliche und juristische Personen geschädigt. Aus dem Kreis der Geschädigten gibt es jedoch ausser der W.________ (GmbH) als Mieterin und dem Beschuldigten 2 als Untermieter der Lagerhalle an der U.________ (Adresse) niemanden, der einerseits in einem vergleichbaren finanziellen Umfang von einem Brand hätte profitieren können und der andererseits einen Bezug zum beim Brand verletzten Beschuldigten 1 aufweist. Dieser Bezug ist sodann beim Beschuldigten 2 deutlich enger als bei M.________, dem Inhaber der W.________ (GmbH): Der Beschuldigte 1 war im und ab dem Zeitpunkt des Brandes vom 1. Mai 2012 Angestellter des Beschuldigten 2. Demgegenüber kannten sich M._