Quasi von null auf hundert brannte das Gebäude.». Im Sinne eines Zwischenfazits hält die Kammer somit fest, dass es als Folge der wie auch immer gearteten Zündung im selben Moment zur Explosion des zündfähigen Dampf-/Luftgemisches und zum Vollbrand der Lagerhalle kam. 11.2.3.4. Brandobjekt und Brandausgangspunkt Die Kammer erachtet aufgrund der Berichte des BEX vom 2. August 2012 (pag. 138 ff.) und vom 16. Januar 2013 (pag. 169 ff.), des KTD-Rapports vom 18. Juni 2012 (pag. 174 ff.) sowie des Berichts des IRM vom 5. Juli 2012 zur foren- sisch-chemischen Untersuchung der sichergestellten Asservate (pag.