die Fotografie auf pag. 13). Der andere Mann, welcher vom ersten Mann am Boden liegend herausgezogen worden sei, habe, so Y.________, im oberen Bereich des Körpers Verletzungen gehabt und dunkle Kleidung getragen (pag. 379 Z. 57 f.). Auch diese Beschreibung stimmt zum einen mit den bei N.________ attestierten Verletzungen und zum anderen mit den Fotografien überein, welche anlässlich der polizeilichen Anhaltung kurze Zeit nach dem Brandereignis erstellt wurden und auf welchen ersichtlich ist, dass N.________ ein schwarzes T-Shirt trug (pag. 48 f.). Die Verletzungen von N.________– insbesondere diejenigen an den Händen (vgl. auch pag.