jedoch viel logischer und plausibler, dass der Beschuldigte 1 und N.________ erst am Abend des 1. Mai 2012 zum Lager fuhren, dort das vorgängig deponierte Benzin über die Schallplatten gossen und diese dann anschliessend «geordnet» in Brand setzten. Es kann zudem bereits an dieser Stelle festgehalten werden, dass es nach Auffassung der Kammer weder Hinweise dafür gibt, dass der Beschuldigte 1 und N.________ mit ihren Aussagen einen unbekannten Dritten zu decken versucht hätten, noch dass sie dem Beschuldigten 2 einfach eins auswischen wollten, noch dass sie vollkommen eigenständig, quasi als Pyromanen ohne finanzielle Eigenin-