Wie bereits ausgeführt, ist entgegen den Schilderungen des Beschuldigten 1 und denjenigen von N.________ jedoch viel logischer und plausibler, dass der Beschuldigte 1 und N.________ erst am Abend des 1. Mai 2012 zum Lager fuhren, dort das vorgängig deponierte Benzin über die Schallplatten gossen und diese dann anschliessend «geordnet» in Brand setzten.