23 Erklärung auf: Der Beschuldigte 1 und N.________ passten ihre Aussagen insofern einander an, als sie dachten, sie müssten dem Beschuldigten 2 diesen aktiven Tatbeitrag andichten, um sicher gehen zu können, dass nicht bloss sie beide zur Verantwortung gezogen würden, sondern auch der Beschuldigte 2 für die durch ihn in Auftrag gegebene Brandstiftung haftbar gemacht würde. Wie bereits ausgeführt, ist entgegen den Schilderungen des Beschuldigten 1 und denjenigen von N.___