Benzindämpfe entwickeln sich entgegen den Ausführungen der Verteidigung bekanntermassen relativ rasch. Ausserdem dauerte bereits das Ausschütten des Benzins bzw. das Benetzen der zu entzündenden Gegenstände an sich eine ganze Weile – Zeit, welche vollkommen ausreicht, dass sich die explosiven Dämpfe entwickeln konnten. Nach Auffassung der Kammer muss weiter auch davon ausgegangen werden, dass gerade ein Auftraggeber kaum so unvorsichtig ist und sich noch am Nachmittag des Tattages, wenige Stunden vor der geplanten Brandlegung sowie notabene zusammen mit den die Tat ausführenden Personen in die Nähe des vorgesehenen Brandobjektes begibt.