Auch die diesbezüglichen Erklärungsversuche des Beschuldigten 1 sind unbehelflich. So machte dieser geltend, er habe seinen nach der Explosion am Boden bzw. weit unter einem Lieferwagen liegenden Cousin retten bzw. vom Feuer wegziehen wollen, dafür habe er niederknien bzw. sich auf den Bauch legen müssen, dabei sei er in Kontakt mit einer Benzinlache auf dem Boden des Vorplatzes des Lagers gekommen (pag. 240 Z. 96 ff., pag. 4813 Z. 10 ff., pag. 4814 Z. 13 ff., pag. 5437 Z. 3 ff.).