(Adresse) begeben, um das Benzin auszuleeren. Dies deshalb, weil der starke Benzingeruch Passanten und/oder M.________ oder dessen Mitarbeiter hätte auffallen können. Auch hätten sich M.________ und seine Mitarbeiter nachmittags noch in der Lagerhalle aufhalten können. Darauf, dass dies tatsächlich der Fall gewesen sein könnte, deutet zumindest die Tatsache hin, dass das Firmen-Handy der W.________ (GmbH) mit der Nummer ________ am 1. Mai 2012 von 16.54 Uhr bis 17.00 Uhr am Antennenstandort «________ (Strasse), BH.________ (Ort)» – mithin an einem Standort, der knapp 400 Meter von der U.________ (Adresse) entfernt liegt – eingeloggt war (vgl. dazu pag. 698). Ausserdem bestätigte M.__