11.1.3 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Der Beschuldigte 1 bestreitet, den Brand gelegt zu haben. Er macht geltend, er habe N.________ und den Beschuldigten 2 am Nachmittag des 1. Mai 2012 an die U.________ (Adresse) in BH.________ (Ort) fahren müssen, wo diese im Innern des Lagers des Beschuldigten 2 das Benzin ausgegossen hätten, während er selber im Auto gewartet habe. Am Abend des gleichen Tags sei er dann gemeinsam mit N.________ zum Tatort zurückgekehrt, um zu lüften. Dabei habe er sich jedoch nicht in die unmittelbare Nähe des Lagerschuppens begeben.