(Strasse/Strasse) in BH.________ (Ort) angehalten werden konnten, wobei sie mittelschwere Brandverletzungen am Kopf und im Gesicht sowie frische Sturzverletzungen (N.________) bzw. leichte Verbrennungen im Gesicht (Beschuldigter 1) aufwiesen (pag. 12). Weiter ist unbestritten und erstellt, dass N.________ mit einem der beiden in unmittelbarer Nähe des Brandortes aufgefundenen Baseball-Caps in Berührung gekommen sein muss (pag. 76 ff., pag. 157 und pag. 176). Unbestritten ist auch, dass die Tür zum Lager an der U.________ (Adresse) am Abend des 1. Mai 2012 nicht verschlossen war.