4841) verwiesen. 11.1.2 Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass es am Dienstag, 1. Mai 2012, um ca. 21.00 Uhr im Industriebaukomplex U.________ (Adresse) in BH.________ (Ort) zu einer Explosion kam und ein Vollbrand ausbrach, wodurch die Lagerhalle samt Inhalt – insbesondere auch samt des Lagerguts der W.________ (GmbH) und desjenigen von X.________ – gänzlich zerstört wurde. Weiter ist unbestritten, dass der Beschuldigte 1 und N.________ kurz nach Ausbruch des Brandes, um ca. 21.13 Uhr, an der Ecke ________ (Strasse/Strasse) in BH.