verwendeten Gelder im Zusammenhang mit dem Vorwurf wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung ein Thema bleiben (vgl. Lit. C.4. der Anklageschrift vom 9. Juni 2016, pag. 4293/9), rechtfertigt sich weder eine Ausscheidung von Verfahrenskosten, noch die Ausrichtung einer Entschädigung. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 10. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung verweist die Kammer auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz, insbesondere auf diejenigen betreffend den Indizienbeweis (vgl. pag. 5087 f., S. 29 f. Urteilsbegründung).