17 te finanzieren sollen, der Strafkläger wollte also nebst der Begleichung des Kaufpreises der P.________ (GmbH) Geld zuwenden. In diesem Umfang floss der überwiesene Betrag zivilrechtlich ins Geschäftsvermögen der Gesellschaft und war dem Beschuldigten 2 als alleinigem Geschäftsführer und damit Organ der P.________ (GmbH) anvertraut. Insofern wäre zu prüfen, ob der Beschuldigte 2, indem er die überwiesene, ihm anvertraute Summe gesamthaft für seine private Zwecke verwendete, wie ihm dies die Anklageschrift in Ziff. C.3. vorwirft, die P.____