I.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 4954). Unbestrittenermassen vereinbarten der Beschuldigte 2 und der Strafkläger mit Kaufvertrag vom 2. November 2012 die Abtretung von neun Stammanteilen der P.________ (GmbH) vom Beschuldigten 2 an den Strafkläger zum Kaufpreis von CHF 100‘000.00, wobei abgemacht wurde, davon seien CHF 60‘000.00 durch Überweisung und CHF 40‘000.00 durch Unterzeichnung eines Darlehensvertrages mit Rückzahlungsverpflichtung bis 30. Juni 2013 zu tilgen (pag. 1164). Gemäss den übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten 2 und des Strafklägers ist ebenfalls unbestritten, dass der Strafkläger in die P._____