5459 sowie die Ausführungen unter I.6.2. Beschuldigter 1 hiervor). Aus den mündlichen Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ zur Begründung des gestellten Antrags geht zudem hervor, dass der Beschuldigte 1 diesen Teil der auszusprechenden Sanktion für die Schuldsprüche gemäss Lit. A. Ziff. III.5., 6., 7., 8. und 9 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs beantragt, mithin für Schuldsprüche, welche bereits in Rechtskraft erwachsen sind (vgl. pag.